Faltschachteln bedrucken lassen: Zwölf Angaben, ohne die kein Angebot vergleichbar ist.
Drei Angebote für dieselbe Faltschachtel: eines auf Frischfaserkarton, eines auf Recyclingkarton, eines mit der Stanzform im Stückpreis. Vergleichen lässt sich davon nichts, und die Ursache steht meist in der Anfrage. Wer Faltschachteln bedrucken lassen will, bekommt vergleichbare Preise nur, wenn alle Anbieter dieselben zwölf Angaben haben.
KI-generiertes BildNach den Verkaufsbedingungen des europäischen Faltschachtelverbands ECMA beruhen die Preise eines Angebots auf den Angaben der Anfrage; ändern sich die Angaben, wird der Preis angepasst. Was in der Anfrage fehlt, setzt jeder Anbieter nach eigener Annahme ein. Bauform, Karton und Druck kennt das Produktmanagement, Mengen und Konditionen der Einkauf. Schreibt nur einer von beiden die Anfrage, bleibt die Hälfte offen.
Was die Schachtel ist
- 1. Bauform und MaßeBauform mit Namen oder ECMA-Code, dazu die Maße A, B und H. Gemessen wird nach dem Code von Rillmitte zu Rillmitte, und er legt fest, welche Seite A ist. Muss die Schachtel in einen Versandkarton passen, kommen die Außenmaße dazu. Bei Faltschachteln nach Maß gehört ein Muster des Füllguts zur Anfrage.
- 2. KartonSorte mit Kurzzeichen nach DIN 19303 und Grammatur. GC1 und GC2 sind gestrichener Frischfaserkarton mit weißer oder heller Rückseite, GD2 und GT gestrichener Recyclingkarton mit grauer Einlage. Angebote auf GD2 und GC1 beschreiben zwei verschiedene Schachteln. Wer eine Alternative zulassen will, fragt sie als zweiten Preis an.
- 3. AbpackungVon Hand oder maschinell? Bei einem Kartonierer gehören Hersteller und Typ in die Anfrage, dazu Muster für einen Probelauf. Eine Schachtel, die von Hand passt, kann in der Maschine klemmen.
- 4. Pflichten und NachweiseBei Lebensmittelkontakt dürfen nach der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 Bestandteile der Druckfarbe nicht in unzulässiger Menge durch den Karton oder im Stapel auf die Innenseite gelangen. Arzneimittelschachteln tragen, mit wenigen Ausnahmen, die Bezeichnung in Blindenschrift und, wo vorgeschrieben, einen Schutz gegen unbemerktes Öffnen (§ 10 AMG). Fragen Sie außerdem, welche Erklärungen und Datenblätter der Anbieter mitliefert, auch zur EU-Verpackungsverordnung.
Welche Unterlagen das Faltschachtelwerk für die EU-Konformitätserklärung liefern muss, steht im Beitrag zur PPWR-Konformitätserklärung.
Wie die Schachtel bedruckt wird
- 5. Farben und FarbabnahmeFarbenzahl, Skalen- oder Sonderfarben, außen oder auch innen. Und wie die Farbe abgenommen wird: am Proof, am Andruck oder an der Maschine, und welche Abweichung bei der Hausfarbe noch als getroffen gilt. Ein freigegebener Proof ist nach den ECMA-Bedingungen verbindlich.
- 6. VeredelungLack ganzflächig oder partiell, Heißfolie, Prägung, Fenster, Kaschierung. Bei Prägung und Heißfolie: Ist ein Werkzeug nötig, und wo steht es im Angebot? Mit Kaschierung, Metallisierung oder Kunststofffenster wird die Schachtel im Recycling-Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister zur Verbundverpackung.
- 7. Codes und freie FlächenStrichcode, Data-Matrix-Code, Felder für Charge und Verfall. Kommt etwas davon erst in der eigenen Linie dazu, gehören Lage, Größe und Codierverfahren in die Anfrage. Ein Laser braucht oft ein dunkles Druckfeld, das er abträgt; für Tinte müssen Karton und Veredelung zum Drucker passen.
- 8. Druckdaten und MusterWer setzt das Artwork auf die Stanzkontur, in welchem Format, mit wie vielen Korrekturen? Welche Muster gibt es vor dem Druck: unbedruckt für die Passform, als Proof für die Farbe? Braucht schon das Angebot Muster oder Proofs, darf der Hersteller nach den ECMA-Bedingungen die Kosten berechnen.
Ob der Code in der Linie entsteht oder schon ab Hersteller auf der Schachtel steht, entscheidet über Takt, Ausschuss und Umrüstzeit.
Menge, Preis, Lieferung
- 9. Mengen und AbrufeDrei Mengen, der Jahresbedarf und ob in Teilmengen abgerufen wird; bei Sorten oder Sprachversionen die Menge je Version, denn im Offset braucht jede Version neue Platten für die Farben, die sich ändern. Lagert eine große Auflage länger als sechs Monate nach der Herstellung, beim Hersteller oder im eigenen Lager, schließen die ECMA-Bedingungen eine Qualitätsgarantie aus.
- 10. Einmalkosten und WerkzeugeStanzform, Druckplatten, Prägewerkzeug und Datenaufbereitung getrennt vom Stückpreis, und ob sie bei Wiederholungen erneut anfallen. Nach den ECMA-Bedingungen bleiben die Rechte an Stanzformen, Platten und Daten, die der Hersteller anfertigt, bei ihm, auch wenn der Kunde mitbezahlt hat. Wer mit dem Werkzeug wechseln will, muss das vereinbaren.
- 11. MengentoleranzHersteller behalten sich vor, produktionsbedingt mehr oder weniger zu liefern als bestellt: nach den ECMA-Bedingungen 10 Prozent, wenn nichts anderes vereinbart ist; einzelne Hersteller nennen in ihren Bedingungen auch 20 Prozent. Bezahlt wird die gelieferte Menge. Lassen Sie die Toleranz ins Angebot schreiben und rechnen Sie mit dem oberen Rand: Bei 10 Prozent werden aus 5.000 bestellten bis zu 5.500 berechnete Schachteln.
- 12. Lieferung und PreisbindungLieferzeit ab Druckfreigabe, ab Werk oder frei Haus, Stück je Karton und Palette, Gültigkeit. Nach den ECMA-Bedingungen gilt ein Angebot ohne andere Angabe einen Monat; Verträge, die länger als sechs Monate laufen, bekommen eine Rohstoffpreisklausel. Ein Angebot ab Werk ist um die Fracht billiger, aber nicht günstiger.
Wenn die Angebote da sind
Vergleichbar ist ein Angebot erst, wenn es auf die Anfrage antwortet. Schlägt ein Anbieter Abweichungen vor, bitten Sie zusätzlich um den Preis für die angefragte Ausführung. Dann passt alles in eine Tabelle: Stückpreis je Menge, Einmalkosten, Toleranz, Lieferzeit, Fracht.
Aus Angeboten für Digitaldruck und Offset lässt sich ablesen, ab welcher Stückzahl der Offset günstiger wird. Verlangt die günstigste Staffel mehr Schachteln, als gebraucht werden, rechnet der Rechner zur Mindestbestellmenge den Überschuss aus.
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