Zum Inhalt springen
WDD

PPWR: Welche Ihrer Faltschachteln ab 2030 nicht mehr verkauft werden dürfen.

Die Verpackungsverordnung der EU gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die meisten ihrer Pflichten greifen erst 2030, und genau das ist das Problem: Wer heute eine Faltschachtel entwickelt, entwickelt sie für eine Regel, die noch nicht vollständig geschrieben ist.

10 Min. LesezeitStand: 9. September 2026

Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026. Anders als die Richtlinie davor braucht sie kein deutsches Gesetz, um zu wirken; sie ist unmittelbar geltendes Recht. Sie betrifft jede Verpackung, die in der EU in Verkehr gebracht wird, und sie stellt Anforderungen an Material, Gestaltung, Kennzeichnung und Menge.

Für Faltschachteln aus Karton ist die Ausgangslage gut: Papier und Karton sind recyclingfähig, die Sammelsysteme existieren. Die Schwierigkeiten liegen dort, wo die Schachtel mehr ist als Karton. Bei Heißfolienprägung, bei Kaschierungen, bei Sichtfenstern aus Kunststoff, bei Lacken und Beschichtungen. Und beim Leerraum.

Die Fristen, in der Reihenfolge, in der sie kommen

  1. 01Seit 12. August 2026: PFAS in LebensmittelverpackungenVerpackungen mit Lebensmittelkontakt dürfen per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen nur noch unterhalb festgelegter Grenzwerte enthalten. Betrifft fettabweisende Beschichtungen auf Karton — wer solche einsetzt, braucht jetzt eine Analyse.
  2. 02Ab 12. August 2028: Einheitliche KennzeichnungVerpackungen tragen ein EU-weit harmonisiertes Label zur Materialzusammensetzung, das dem Verbraucher die Entsorgung zeigt. Die Gestaltung legt die Kommission per Durchführungsrechtsakt fest; das Artwork bekommt ein Pflichtelement.
  3. 03Ab 1. Januar 2030: Recyclingfähigkeit als MarktzugangJede Verpackung muss recyclingfähig gestaltet sein und wird in Leistungsstufen eingeordnet. Verpackungen, die unter der niedrigsten zulässigen Stufe liegen, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Kriterien je Materialkategorie kommen per delegiertem Rechtsakt.
  4. 04Ab 1. Januar 2030: Leerraum und MinimierungFür Um-, Transport- und Versandverpackungen gilt eine Obergrenze für den Leerraumanteil von 50 Prozent. Verpackungen müssen auf das Maß reduziert sein, das für Funktion und Schutz nötig ist — doppelte Wände, Scheinböden und übergroße Schachteln werden begründungspflichtig.
  5. 05Ab 1. Januar 2030: Rezyklatanteile in KunststoffKunststoffverpackungen müssen Mindestanteile recycelten Materials enthalten. Karton ist nicht betroffen, Kunststofffenster und Kunststoffkomponenten einer Faltschachtel je nach Auslegung schon.
  6. 06Ab 1. Januar 2038: Die unterste Stufe entfälltVerpackungen der niedrigsten Recyclingfähigkeitsstufe gelten dann nicht mehr als recyclingfähig. Was 2030 gerade noch zulässig ist, ist 2038 vom Markt.

Was das für die Faltschachtel heißt

Heißfolie und Metallisierung. Eine Folienprägung auf Karton ist im Recycling ein Störstoff, solange sie flächig ist. Punktuelle Prägungen — ein Logo, ein Schriftzug — werden nach den bisher bekannten Bewertungssystemen meist toleriert, vollflächig metallisierter Karton nicht. Ob die künftigen Leistungsstufen diese Unterscheidung übernehmen, entscheidet der delegierte Rechtsakt; die Richtung ist absehbar.

Sichtfenster. Ein Fenster aus PET oder PLA in einer Kartonschachtel ist ein Materialverbund. Kleine Fenster mit geringem Flächenanteil gelten in den gängigen Bewertungen als recyclingfähig, große nicht. Papierbasierte Fenster und Stanzungen ohne Fenster sind die sicheren Alternativen.

Kaschierung und Lack. Kunststoffkaschierte Kartons sind das größte Problem in dieser Liste; Dispersionslacke sind es in der Regel nicht. Wer glänzende Oberflächen braucht, sollte prüfen, ob ein Lack den Zweck erfüllt, den bisher eine Kaschierung erfüllt hat.

Leerraum. Die 50-Prozent-Grenze gilt nicht für die Verkaufsverpackung selbst, wohl aber für die Umverpackung, in der sie verschickt wird — und über die Minimierung indirekt auch für die Faltschachtel. Eine Schachtel, die deutlich größer ist als ihr Inhalt, weil sie im Regal auffallen soll, wird begründungspflichtig.

Was jetzt zu tun ist

Die Kriterien für die Leistungsstufen sind noch nicht erlassen. Das ist kein Grund zu warten, sondern der Grund, jetzt zu beginnen: Eine Faltschachtel, die 2029 entwickelt wird, kommt 2030 auf den Markt, und Artworks leben länger als ein Jahr. Was heute entsteht, muss 2030 bestehen.

Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Welche Verpackungen tragen Folie, Fenster, Kaschierung, Beschichtung? Welche werden mit Leerraum verschickt? Der zweite ist die Bewertung nach einem der bestehenden Systeme für Recyclingfähigkeit — die Verordnung nennt sie nicht, aber sie sind das Beste, was es gibt, bis die delegierten Rechtsakte kommen. Der dritte ist das Gespräch mit dem Verpackungshersteller darüber, welche Veredelung den Effekt ohne den Verbund liefert.

Sie stehen vor dieser Entscheidung?

Schreiben Sie uns, worum es bei Ihnen geht. Die Redaktion antwortet persönlich. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einem Anbieter her, der zu Ihrer Frage passt.

Mit dem Absenden verarbeiten wir Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu beantworten. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.