Höchstüberlassungsdauer 18 Monate: Wie Sie den Stichtag nicht verpassen.
Ein Leiharbeiter darf achtzehn Monate am Stück bei demselben Betrieb eingesetzt sein. Am Tag danach ist er kraft Gesetzes dessen Arbeitnehmer. Der Tag steht in keinem Kalender, und die meisten Betriebe merken es erst, wenn der Verleiher anruft.
Die Regel ist einfach und die Praxis ist es nicht. Nach § 1 Abs. 1b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes darf ein Leiharbeitnehmer höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate an denselben Entleiher überlassen werden. Wird die Grenze überschritten, gilt nach § 10 ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer als zustande gekommen. Nicht als Sanktion, sondern als Rechtsfolge: Der Mitarbeiter ist ab diesem Tag Ihrer.
Kompliziert wird es durch die Anrechnung. Frühere Einsätze desselben Mitarbeiters bei demselben Entleiher zählen mit, wenn zwischen den Einsätzen nicht mehr als drei Monate lagen. Eine Pause von zwei Monaten setzt die Uhr also nicht zurück, sie hält sie nur an. Erst eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten beginnt die Zählung neu. Und es spielt keine Rolle, ob der Verleiher gewechselt hat: Gezählt wird der Mitarbeiter beim Entleiher.
Wann der Stichtag ist
5. Juli 2027
Einsatzbeginn am 5. Januar 2026. Der letzte zulässige Einsatztag ist der 5. Juli 2027.
Was vor dem Stichtag zu tun ist
Der Stichtag ist keine Überraschung, wenn man ihn kennt. Diese sieben Punkte sorgen dafür, dass er in der Personalplanung auftaucht, bevor er im Arbeitsrecht auftaucht.
- Einsatzbeginn je Person dokumentierenNicht das Datum des Überlassungsvertrags, sondern der erste Arbeitstag beim Entleiher. Bei Verleiherwechsel den ersten Tag beim ersten Verleiher — die Zählung hängt am Betrieb, nicht am Vertrag.
- Frühere Einsätze abfragenWar die Person schon einmal hier, auch über einen anderen Verleiher? Lag die Pause unter drei Monaten, zählt der alte Einsatz mit. Der Verleiher muss das wissen; fragen Sie trotzdem selbst.
- Tarifliche Abweichung prüfenGilt für Ihren Betrieb ein Tarifvertrag der Einsatzbranche mit längerer Frist? In der Metall- und Elektroindustrie sind deutlich längere Einsätze möglich, teils über Betriebsvereinbarung. Ohne Tarifbindung gilt 18 Monate.
- Stichtag in den Schichtplan eintragenSechs Monate vorher als Erinnerung, drei Monate vorher als Entscheidung. Ein Datum, das nur in der Personalakte steht, wird übersehen.
- Drei Monate vorher entscheidenÜbernahme in ein eigenes Arbeitsverhältnis, Wechsel auf einen anderen Einsatz, oder Beendigung. Alle drei brauchen Vorlauf; die Übernahme ist meist die günstigste, wenn der Mitarbeiter gut ist.
- Bei Übernahme die Vermittlungsprovision klärenViele Überlassungsverträge sehen bei Übernahme eine Provision vor, oft gestaffelt nach Einsatzdauer. Nach 18 Monaten ist sie meist niedrig oder entfällt — ein Grund mehr, die Übernahme zu planen statt zu erleiden.
- Unterbrechungen nicht als Lösung missbrauchenEine Pause von mehr als drei Monaten, nur um die Frist neu zu starten, ist rechtlich zulässig und praktisch selten sinnvoll: Der Mitarbeiter ist drei Monate weg, und ob er wiederkommt, entscheidet er.
Der Stichtag als Gelegenheit
Die meisten Betriebe erleben die Höchstüberlassungsdauer als Risiko. Man kann sie auch als Frist lesen, in der ein Mitarbeiter achtzehn Monate lang Probezeit hatte. Wer nach dieser Zeit noch da ist, gut arbeitet und im Team angekommen ist, ist ein Kandidat für die Übernahme, und zwar ein besserer als jeder Bewerber aus einer Stellenanzeige.
Die Rechnung dafür ist einfach. Der Verleiher berechnet einen Stundensatz, der Lohn, Sozialabgaben, Ausfallzeiten und seine Marge enthält. Bei Übernahme entfällt die Marge, dafür tragen Sie Ausfallzeiten selbst. Ab welchem Monat sich das rechnet, hängt vom Verrechnungssatz ab; bei einem Faktor um zwei auf den Bruttolohn liegt der Punkt meist deutlich vor dem Stichtag.
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