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Schutzzaun an der Maschine: Die fünf Fehler, die die CE-Konformität kosten.

Eine neue Maschine kommt mit CE-Zeichen. Der Roboter daneben auch. Sobald beide mit einem Zaun zu einer Zelle verbunden werden, entsteht eine neue Maschine, und für die hat niemand ein CE-Zeichen ausgestellt. Das ist der Moment, in dem fünf Fehler passieren, die später ein Gutachter oder ein Unfall findet.

8 Min. LesezeitStand: 9. September 2026

Ein Schutzzaun ist eine trennende Schutzeinrichtung, und für ihn gelten drei Normen, die zusammen gelesen werden müssen: ISO 14120 für die Gestaltung von Schutzeinrichtungen, ISO 13857 für Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen und ISO 14119 für Verriegelungen an Türen. Wer eine Zelle aus Maschinen zusammenstellt, wird zum Hersteller der Gesamtheit und muss dafür eine Risikobeurteilung, technische Unterlagen und eine Konformitätserklärung vorlegen. Ab dem 20. Januar 2027 gilt dafür die neue Maschinenverordnung statt der Maschinenrichtlinie; an den fünf Fehlern ändert das nichts.

Die fünf Fehler

  1. 01Maschenweite und Abstand passen nicht zusammenISO 13857 koppelt die Öffnung im Gitter an den Abstand zur Gefahrstelle. Durch ein quadratisches Gitter mit 40 Millimetern Maschenweite passt eine Hand; die Gefahrstelle muss dann mindestens 200 Millimeter dahinter liegen. Steht der Zaun näher an der Maschine, braucht er ein engeres Gitter oder ein Blech. Der Fehler entsteht, wenn der Zaun nach Platz gestellt wird und das Gitter nach Katalog.
  2. 02Der Zaun ist zu niedrig oder zu nahGegen das Hinüberreichen rechnet ISO 13857 mit der Höhe der Gefahrstelle, der Höhe des Zauns und dem Abstand dazwischen; eine Schutzeinrichtung unter 1,4 Metern gilt nicht als Schutz gegen Übergreifen. In der Praxis sind zwei Meter Standard, weil darunter der nötige Abstand zur Gefahrstelle schnell auf über einen Meter wächst und die Zelle größer wird als die Halle.
  3. 03Die Tür ist verriegelt, aber nicht zugehaltenEine Verriegelung nach ISO 14119 stoppt die Maschine, wenn die Tür öffnet. Läuft die Maschine nach, etwa ein Roboter im Bremsvorgang oder eine Spindel, reicht das nicht: Die Tür braucht eine Zuhaltung, die erst freigibt, wenn der Stillstand erreicht ist. Welches Sicherheitsniveau die Schaltung erreichen muss, ergibt sich aus der Risikobeurteilung nach ISO 13849-1, nicht aus dem Katalog des Schalterherstellers. Und: Ein Schalter, der sich mit einem zweiten Betätiger überlisten lässt, muss so montiert sein, dass es keinen Anreiz dazu gibt.
  4. 04Unter dem Zaun und neben der Maschine bleibt ein SpaltZaunelemente enden meist 100 bis 180 Millimeter über dem Boden, und zwischen Zaunende und Maschinenkorpus bleibt oft eine Handbreit. Beides sind Öffnungen im Sinne von ISO 13857, und für beide gelten dieselben Abstandsregeln wie für das Gitter. Ein Spalt, durch den ein Fuß oder ein Arm zur Gefahrstelle kommt, ist ein Fehler, den man am fertigen Zaun mit einem Zollstock findet.
  5. 05Es gibt keine Risikobeurteilung für die ZelleDer häufigste und der teuerste Fehler. Der Zaunlieferant liefert Zaun, der Roboterhersteller hat seinen Roboter bewertet, die Maschine hat ihre Erklärung. Für die Zelle als Ganzes, mit Ein- und Ausschleusung, Not-Halt-Kreisen, Zugang zum Rüsten und dem Verhalten nach Wiederanlauf, hat niemand eine Bewertung geschrieben. Ohne sie gibt es keine Konformitätserklärung, und ohne die darf die Zelle nicht in Betrieb genommen werden. Wer die Zelle zusammenstellt, ist dafür verantwortlich, auch wenn er nur Kunde ist.

Die Reihenfolge, die Fehler vermeidet

Erst die Risikobeurteilung, dann der Zaun. Wer die Gefahrstellen mit Höhe und Lage kennt, kann Abstände rechnen und daraus Zaunhöhe, Maschenweite und Position ableiten. Wer den Zaun zuerst stellt, rechnet hinterher nach und stellt ihn um. Die Beurteilung braucht keinen Gutachter, aber jemanden, der die Normen kennt und die Zelle im Betrieb gesehen hat, mit Rüsten, Störungsbeseitigung und Reinigung, nicht nur im Automatikbetrieb.

Bei Nachrüstungen an bestehenden Anlagen stellt sich zusätzlich die Frage, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, die eine neue Konformitätsbewertung auslöst. Das Interpretationspapier des Bundesarbeitsministeriums dazu ist die Grundlage; die Antwort hängt daran, ob neue Gefährdungen entstehen oder bestehende sich erhöhen. Ein Zaun, der eine bisher offene Maschine einhaust, erhöht das Risiko nicht, aber die Verriegelung und die Steuerung, die dabei angebunden werden, können es.

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