Zum Inhalt springen
WDD

Abwärme verkaufen statt wegkühlen: Ab welcher Menge ein Werk Wärme­lieferant wird.

Jeder Kompressor, jeder Ofen, jede Kältemaschine gibt Wärme ab, und in den meisten Werken wird sie über Dach gekühlt — mit Strom, der dafür bezahlt wird. Dieselbe Wärme heizt drei Straßen weiter ein Wohngebiet mit Gas. Ob aus dem Kostenposten ein Vertrag wird, entscheiden vier Zahlen.

9 Min. LesezeitStand: 9. September 2026

Abwärme war lange ein Thema für Konzernstandorte mit eigenem Kraftwerk. Zwei Dinge haben das geändert. Die kommunale Wärmeplanung verpflichtet Städte und Gemeinden, ihre Wärmeversorgung bis 2026 beziehungsweise 2028 zu planen, und dafür suchen sie Wärmequellen im Stadtgebiet — Industriebetriebe ganz oben. Und das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Betriebe ab 2,5 Gigawattstunden Verbrauch, ihre Abwärme jährlich an eine Plattform zu melden. Wer die Meldung abgibt, wird gefunden.

Ob sich das Gespräch lohnt, das dann folgt, lässt sich vorher abschätzen. Vier Zahlen entscheiden, und drei davon stehen im Betrieb zur Verfügung.

Vier Zahlen

  1. 01Temperatur: über 70 Grad direkt, darunter mit WärmepumpeWärmenetze fahren im Vorlauf meist zwischen 70 und 90 Grad, neuere Netze niedriger. Abwärme über dieser Temperatur kann direkt eingespeist werden; darunter braucht es eine Wärmepumpe, die den Hub schafft — mit Stromkosten, die den Erlös schmälern. Kompressorabwärme mit 50 bis 60 Grad ist deshalb Wärmepumpenware, Ofenabwärme mit 300 Grad ein Rohstoff.
  2. 02Betriebsstunden: über 5.000 im Jahr, oder ein SpeicherEin Wärmenetz braucht Wärme vor allem im Winter und rund um die Uhr. Ein Betrieb, der im Einschichtbetrieb Abwärme liefert und im August drei Wochen schließt, liefert unstet. Das ist kein Ausschluss, aber ein Speicher oder ein zweiter Erzeuger auf Netzseite muss die Lücken füllen, und das kostet im Wärmepreis.
  3. 03Entfernung: unter zwei Kilometern zum nächsten AbnehmerEine Wärmeleitung kostet je Meter, gedämmt und verlegt, einen vierstelligen Betrag. Ob ein Kilometer Trasse sich rechnet, hängt an der Menge, die hindurchfließt; als Faustregel gilt, dass bei mittleren Mengen zwei Kilometer die Grenze sind. Ein Wohngebiet oder ein Gewerbepark in Sichtweite ändert die Rechnung mehr als jede Technik.
  4. 04Menge: ab rund einem Megawatt oder mehreren Gigawattstunden im JahrDarunter lohnt sich die Anbindung für den Netzbetreiber selten; die Anschlusskosten sind fast gleich, ob ein oder fünf Megawatt fließen. Kleinere Mengen lassen sich intern nutzen — Hallenheizung, Warmwasser, Vorwärmung — was oft die bessere Rechnung ist, bevor über ein Netz gesprochen wird.

Wie der Vertrag aussieht

Das häufigste Modell ist der Wärmeliefervertrag mit dem Netzbetreiber: Der Betrieb stellt Abwärme an einer Übergabestelle bereit, der Netzbetreiber zahlt je Megawattstunde, meist mit einem Grundpreis für die Verfügbarkeit und einem Arbeitspreis für die gelieferte Menge. Die Anlagen bis zur Übergabestelle — Wärmetauscher, gegebenenfalls Wärmepumpe, Pumpen — baut je nach Vertrag der Betrieb oder der Netzbetreiber; im zweiten Fall spricht man von Contracting.

Was dabei oft unterschätzt wird, ist die Laufzeit. Ein Netzbetreiber, der eine Trasse baut, will zwanzig Jahre Wärme. Ein Betrieb, der seine Produktion in fünf Jahren umstellt und dann weniger Abwärme hat, kann das nicht zusagen. Verträge dieser Art brauchen deshalb Klauseln für Mengenrückgang, Stilllegung und Verkauf des Standorts — und eine ehrliche Einschätzung, wie lange die Abwärmequelle bestehen wird. Ein Ofen, der 2032 elektrifiziert wird, liefert ab 2032 andere Wärme.

Wer das bezahlt

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze fördert die Einbindung von Abwärme in Netze mit bis zu vierzig Prozent der Investition — allerdings beim Netzbetreiber, der den Antrag stellt. Für den Betrieb heißt das: Die Anlagen auf seiner Seite der Übergabestelle sind je nach Konstruktion förderfähig, wenn sie Teil des Netzvorhabens sind. Das ist ein Grund, das Modell früh mit dem Netzbetreiber zu klären, und ein Grund, die Zahlen für Menge, Temperatur und Verfügbarkeit vorher sauber zu haben — sie sind der Kern des Antrags.

Die Meldung an die Plattform für Abwärme ist dafür der Anfang. Sie ist Pflicht für Betriebe über 2,5 Gigawattstunden, und sie verlangt genau die Zahlen, die auch das Gespräch mit den Stadtwerken braucht. Wer sie einmal ermittelt hat, hat beides erledigt.

Sie stehen vor dieser Entscheidung?

Schreiben Sie uns, worum es bei Ihnen geht. Die Redaktion antwortet persönlich. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einem Anbieter her, der zu Ihrer Frage passt.

Mit dem Absenden verarbeiten wir Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu beantworten. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.