CBAM ab 2026: Was ein importiertes Aluminiumbauteil dadurch zusätzlich kostet.
Der CO2-Grenzausgleich der EU ist seit dem 1. Januar 2026 scharf gestellt. Wer Aluminium importiert, zahlt seither für die Emissionen, die im Material stecken. Die erste Rechnung fällt kleiner aus, als die Debatte vermuten lässt, und sie wächst jedes Jahr. Was zählt, ist weniger der Betrag von heute als die Kurve bis 2034.
Der Carbon Border Adjustment Mechanism soll verhindern, dass Produktion mit hohem CO2-Ausstoß aus der EU in Länder ohne CO2-Preis abwandert. Importeure von Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom müssen für die im Produkt enthaltenen Emissionen CBAM-Zertifikate kaufen, deren Preis dem des europäischen Emissionshandels folgt. Seit 2023 lief das als Meldepflicht ohne Zahlung; seit dem 1. Januar 2026 entsteht die Zahlungspflicht. Die Zertifikate für das Jahr 2026 werden ab Februar 2027 verkauft und im Herbst 2027 abgerechnet.
Wie die Rechnung aussieht
Die Kosten je Tonne Material ergeben sich aus den eingebetteten Emissionen mal dem Zertifikatpreis, abzüglich eines CO2-Preises, der im Herkunftsland bereits gezahlt wurde, und abzüglich des Anteils, den europäische Hersteller noch als kostenlose Zuteilung bekommen. Dieser letzte Punkt ist der Grund für die kleine erste Rechnung: 2026 sind nur 2,5 Prozent der Emissionen zu bezahlen, 2027 fünf, 2028 zehn. Der Anteil steigt bis 2034 auf 100 Prozent.
Für Aluminium zählen derzeit nur die direkten Emissionen der Herstellung, also die aus Anoden und Prozess, nicht der Strom. Das sind bei Primäraluminium in der Größenordnung von 1,5 bis 2 Tonnen CO2 je Tonne. Bei 80 Euro je Zertifikat wären das voll bezahlt rund 140 Euro je Tonne Material; 2026 mit 2,5 Prozent sind es etwa 3,50 Euro. Für ein Bauteil von einem Kilo ist das weniger als ein Cent. Wer das liest und das Thema ablegt, macht zwei Fehler.
Die zwei Fehler
- Die Kurve wird übersehenDer Anteil steigt jedes Jahr, und der Zertifikatpreis steigt tendenziell mit. Ein Bauteil, das 2026 einen Cent CBAM trägt, trägt 2030 bei gut der Hälfte der Emissionen und 2034 bei vollen Emissionen einen zweistelligen Centbetrag je Kilo. Für Lieferverträge mit fünf Jahren Laufzeit ist das eine Position, die heute verhandelt werden muss, mit einer Klausel, wer sie trägt.
- Die Stromemissionen fehlen nochAluminium ist ein Stromprodukt: Beim Schmelzen mit Kohlestrom entstehen zehn- bis fünfzehnmal mehr Emissionen als im Prozess selbst. Die Kommission hat die Einbeziehung indirekter Emissionen für Aluminium zur Überprüfung vorgesehen. Sollte sie kommen, vervielfacht sich die Rechnung. Wer mit Material aus kohlebasierter Produktion arbeitet, sollte diesen Fall durchrechnen, nicht nur den heutigen.
Warum die Zolltarifnummer entscheidet
CBAM gilt für Waren, nicht für Materialien. Erfasst ist, was unter den Aluminiumkapiteln des Zolltarifs eingeführt wird: Rohaluminium, Stangen, Profile, Bleche, Rohre, Konstruktionen und andere Waren aus Aluminium. Ein Gussteil oder ein zerspantes Teil, das als Aluminiumware tarifiert ist, fällt darunter. Dasselbe Teil, als Maschinenteil oder Fahrzeugteil in einem anderen Kapitel tarifiert, fällt nicht darunter. Die Tarifierung ist damit die erste Frage, und sie ist keine, die der Lieferant beantwortet, sondern der Zoll.
Eine Bagatellgrenze gibt es seit der Vereinfachung von 2025: Wer im Jahr weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren einführt, ist von Zulassung, Meldung und Zahlung befreit. Für einen Betrieb, der Bauteile importiert, ist das schnell überschritten; für einen, der gelegentlich Profile bestellt, nicht.
Die Pflicht, die schon greift
Wer über der Bagatellgrenze importiert, braucht den Status als zugelassener CBAM-Anmelder, beantragt über das CBAM-Register bei der zuständigen nationalen Behörde. Ohne Zulassung darf nicht eingeführt werden. Dazu kommen die Ermittlung der Emissionen je Lieferung nach der Methodik der Durchführungsverordnung, mit Daten des Herstellers oder mit Standardwerten, die bewusst hoch angesetzt sind, und die jährliche Erklärung. Die Emissionsdaten sind zugleich das, was der Kunde für den CO2-Fußabdruck verlangt, aber nicht dasselbe: CBAM-Werte sind Zollwerte, keine Fußabdrücke.
Was die Rechnung mit Fracht, Zoll, Bestand und Ausfallrisiko insgesamt ergibt, zeigt der Vollkostenrechner; der CBAM-Anteil ist dort ein Feld, das man auf 2034 stellen kann.
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